Wunderli Immobilien

Verkauf | Maklerei

Wir begleiten Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie

Wir verkaufen seit 2010 Häuser, Wohnungen und Bauland in der Region und kennen die Preise vor Ort.

Beratungssituation im Wunderli Immobilien Büro in Thayngen

Auftrag

Wir übernehmen das für Sie

Von der Feststellung des Marktwerts bis zur Eigentumsübertragung.

Auch nach dem erfolgreichen Verkauf sind wir für Sie da. Gerne erstellen wir für Sie die Steuererklärung für die Grundstückgewinnsteuer oder unterstützen Sie dabei.

Im Honorar inbegriffen

Diese Leistungen sind enthalten

  • Marktwertschätzung
  • Hochwertige Verkaufsfotos
  • Luftaufnahmen mit Drohne
  • 3D Aufnahme für virtuellen Rundgang (Matterport)
  • Umfassende Verkaufsdokumentation mit allen relevanten Unterlagen
  • Insertion auf newhome.ch und auf wunderli-immobilien.ch (exkl. Publikationsgebühren)
  • Besichtigungen mit Kaufinteressenten
  • Führen der Verkaufsverhandlungen
  • Ausarbeitung des Kaufvertrags mit Grundbuchamt bzw. Notariat
  • Begleitung der Beurkundung und Eigentumsübertragung
  • Steuererklärung für die Grundstückgewinnsteuer

FAQ

Was Verkäufer wissen wollen

  • Die Grundstückgewinnsteuer bezahlt die verkaufende Partei. Besteuert wird der Gewinn, also der Verkaufserlös abzüglich Kaufpreis und wertvermehrender Investitionen. Wie hoch sie ausfällt, hängt vom Kanton und von der Besitzdauer ab. Gerne machen wir für Sie eine provisorische Berechnung, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.

  • Das Erstgespräch ist absolut unverbindlich und kostenlos. Das Honorar vereinbaren wir vor dem Auftrag schriftlich, nachdem wir die Liegenschaft gesehen haben.

  • Am Anfang stehen die bauliche Beurteilung und die Marktwertschätzung. Danach folgen Fotoaufnahmen, das Erstellen der Verkaufsdokumentation sowie das Veröffentlichen der Inserate. Die Besichtigungen und die Verkaufsverhandlungen mit möglichen Interessenten. Ist ein Käufer gefunden, bereiten wir mit dem Grundbuchamt bzw. dem zuständigen Notariat den Kaufvertrag vor und begleiten die Beurkundung und Eigentumsübertragung.

  • Verkaufen. Immer. Wir sind ja schliesslich Makler! Im Ernst: Das ist abhängig von Ihrer Lebenssituation und Ihrer Liegenschaft. Gerne prüfen wir mit Ihnen alle Szenarien und zeigen Ihnen die entsprechenden Möglichkeiten.

  • Eine Liegenschaft, die bei mehreren Maklern gleichzeitig angeboten wird, verkauft sich schlechter. Dasselbe Objekt erscheint dann mehrfach, oft zu unterschiedlichen Preisen, und Käufer schliessen daraus, dass es schwer verkäuflich ist. Mit einem Exklusivauftrag gibt es ein Inserat, einen Preis und eine Ansprechperson für alle Interessenten.

  • Sie. Wir schätzen den Marktwert und schlagen Ihnen einen Angebotspreis vor. Ob Sie zu einem festen Preis oder im Bieterverfahren verkaufen, besprechen wir gemeinsam. Über jedes Angebot entscheiden Sie.

  • Den Grundbuchauszug, Pläne, die Police der Gebäudeversicherung sowie Angaben zu Investitionen, Renovationen, Nebenkosten und bekannten Problemen. Bei Stockwerkeigentum zusätzlich das Reglement, die Protokolle der letzten Versammlungen, die letzte Jahresrechnung und den Stand des Erneuerungsfonds. Was fehlt, beschaffen wir mit Ihrer Vollmacht beim Grundbuchamt oder bei der Verwaltung.

  • "Wenn die Tinte trocken ist." Ein Verkauf kommt erst mit der öffentlichen Beurkundung des Kaufvertrags rechtsgültig zustande. Eine Zusage per E-Mail oder Handschlag, auch eine Reservation, verpflichtet den Käufer noch nicht zum Kauf. Deshalb lassen wir uns die Finanzierung bestätigen, bevor wir einen Beurkundungstermin vereinbaren.

  • Bei Liegenschaften (ausgenommen Neubauten) wird die Gewährleistung im Kaufvertrag üblicherweise ausgeschlossen. Das gilt aber nicht für Mängel, die Sie kennen und verschweigen (Art. 199 OR). Sagen Sie uns deshalb alles, was Sie über Schäden wissen, damit wir Interessenten transparent beraten können.

  • In der Regel ja. Die übliche Maklerprovision zählt zu den Anlagekosten und senkt den steuerbaren Gewinn.

  • Nur wenn der Verkauf zustande kommt, also mit der Beurkundung des Kaufvertrags. Findet sich kein Käufer, schulden Sie kein Honorar. Separat verrechnet werden einzig die Gebühren der Inserateportale.

  • Butter könnte man auch selbst machen, und trotzdem kauft man sie im Laden. Selbst verkaufen spart das Honorar, kostet am Ende aber oft mehr. Private Verkäufer setzen den Preis häufig zu tief an oder geben in der Verhandlung zu schnell nach. Käufer kommen mit einer Liste von Mängeln und Sanierungskosten, und wer den Markt nicht kennt, hat wenig entgegenzusetzen. Schon ein kleiner Unterschied beim Verkaufspreis entspricht schnell dem Maklerhonorar. Dazu kommt der ganze Aufwand: Abklärungen, Unterlagen zusammenstellen, Besichtigungen durchführen. Hinzu kommt das beantworten von Anrufen und E-Mails, oftmals von Interessenten ohne Kenntnis ihrer finanziellen Möglichkeiten, oder einfach Neugierige. Mit einem Makler läuft der Verkauf über eine Stelle, und Sie sprechen nur noch mit ernsthaften Käufern.

Liegenschaft verkaufen?

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

Am Anfang steht eine Marktwertschätzung Ihrer Liegenschaft. Erhalten wir den Verkaufsauftrag, verrechnen wir sie nicht.

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